Barbara Krug-Richter, Ruth-E. Mohrmann (Hgg.)

Praktiken des Konfliktaustrags in der Frühen Neuzeit

Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme –
Schriftenreihe des Sonderforschungsbereichs 496
Band 6

2004, 190 Seiten, 7 Beiträge, Harteinband
2004, 190 pages, 7 essays, (with abstracts in English), hardcover

ISBN 978-3-930454-52-5
Preis/price EUR 31,–

17 × 24cm (B×H), 530g

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Zum Inhalt:

Die Austragung von Konflikten und ihre Regulierung sind ein in Vergangenheit und Gegenwart alltägliches Phänomen. Anlässe und Ursachen sowie die Praktiken des Konfliktaustrags waren und sind von unüberschaubarer Vielfalt. Der jeweilige kulturelle und historische, regionale und soziale, alters- und geschlechterspezifische Kontext stellt Konflikte in höchst unterschiedliche Zusammenhänge und macht ihr Verständnis oft schwierig. Ohne ein tieferes Verständnis und die genaue Kenntnis dieser Hintergründe bleiben Einsichten in Konflikte oft oberflächlich und unscharf. Liegen die Ereignisse historisch weit entfernt, so erhöhen sich die Verständnisprobleme beträchtlich. Komplexe Sachverhalte sind oft nur bruchstückhaft überliefert und ihre Vielfalt an symbolischen Formen nicht ohne weiteres aufzulösen und zu deuten.

Der Band basiert im wesentlichen auf einem gleichnamigen Kolloquium, das das volkskundliche Teilprojekt im SFB 496 »Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme vom Mittelalter bis zur französischen Revolution« an der Universität Münster. Ausgehend von der Leitfragestellung des gesamten Forschungsvorhabens nach den Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlichen Wertvorstellungen und symbolischem Handeln für die Epoche der europäischen Vormoderne, widmen sich die Beiträge den symbolischen wie eher direkten Praktiken der Konfliktaustragung in unterschiedlichen Gruppen der Bevölkerung vom 16. bis in das frühe 18. Jahrhundert (Soldaten, Studenten, Juden und Christen, ländliche und städtische Gesellschaft). Der Einsatz physischer Gewalt in Konflikten unter Männern erweist sich dabei als ein Grundmuster, das sich in den Städten des 16. Jahrhunderts ebenso nachweisen lässt wie noch in der ländlichen Gesellschaft des 18. Jahrhunderts, und dies über alle Sozialschichten hinaus. Adlige Offiziere und Studenten ließen sich genauso in Rauf- und Ehrenhändel verwickeln wie einfache Bauern und Handwerker und bedienten sich vergleichbarer Mittel im Konfliktaustrag. Auch die Streitkultur der jüdischen Bevölkerung wies hier keine signifikanten Unterschiede zu derjenigen ihrer christlichen Zeitgenossen auf. Gemeinsam war allen die hohe Verletzlichkeit von Ehre, die ganz erheblich zur agonalen Struktur der frühneuzeitlichen Gesellschaften beitrug.

Mit Gesten und Gebärden maßen sich die Menschen in genau abgestufter Weise Rang und Ehre zu oder sprachen sie einander ab. Die Leistung der symbolischen Kommunikation war dabei durchaus ambivalent. Sie ließ Spielraum für unterschiedliche Bedeutungszuschreibungen, die das Verbergen von Konflikten ebenso ermöglichten wie sie das Ausbrechen von Konflikten fördern konnten. Dieser Spielraum war jedoch nicht unbegrenzt. Denn es musste – zumindest innerhalb kleinerer Gruppen, aber auch innerhalb der Gesamtgesellschaft – Konsens darüber bestehen, welche Bedeutung bestimmten symbolischen Handlungen zukam. So bestand ein überaus enger zukunftsgerichteter Zusammenhang zwischen gesellschaftlichen Normen und den ihnen zugeordneten symbolischen Handlungen.


Die Autoren und ihre Beiträge:

Jutta Nowosadtko:
Mehr zu Verbrechen, Lüsten und Affecten geneigt als andere Stände? – Die Beteiligung von münsterischen Militärpersonen an Raufhändeln

Bernd-Wilhelm Linnemeier:
»Ob man dich oder einen hund dohtsticht, ist ein thun« – Christlich-jüdische Konfrontationen im frühneuzeitlichen Alltagsleben Westfalens

Barbara Krug-Richter:
Du Bacchant, Quid est Grammatica? – Konflikte zwischen Studenten und Bürgern in Freiburg/Br. in der Frühen Neuzeit

Annette Hennigs:
»Zwischen Staat und Kirchengemeinde. – Ein frühneuzeitlicher Pfarrer im Konflikt um Ehre und Moral«

Arnold Beuke:
»In guter Zier und Kurtzweil bey der naßen angetastet« – Aspekte des Konfliktaustrags in der Frühen Neuzeit

Michaela Fenske:
Der Kampf um die Grenze – Rationale Interessendurchsetzung in Stadt und Land in der Frühen Neuzeit

Martin Scheutz:
Zwischen Schlägen und gerichtlichem Ausgleich. – Formen der Konfliktaustragung in niederösterreichischen Gerichtsakten des 18. Jahrhunderts


Näheres zu den Beiträgen:

Jutta Nowosadtko
Mehr zu Verbrechen, Lüsten und Affecten geneigt als andere Stände? – Die Beteiligung von münsterischen Militärpersonen an Raufhändeln

Innerhalb der historischen Fachliteratur wird nicht selten eine gesteigerte Gewaltbereitschaft der männlichen Militärbevölkerung behauptet. Gleichzeitig wird den Soldaten des Ancien Régime unterstellt, sie hätten die im brutalen Drill selbst erlittenen Mißhandlungen an Frauen und Zivilisten gerächt. Im konkreten Einzelfall erweist sich jedoch der Nachweis als schwierig, daß sich Soldaten tatsächlich aggressiver als andere Männer verhielten. Tatsächlich unterschied sich ihr Verhalten in gewalttätigen Auseinandersetzungen kaum vom Handeln ziviler Konfliktteilnehmer. Die Raufhändel erscheinen daher als ungeeignetes Instrumentarium, die negativen Folgen eines brutalen Drills zu beobachten. Die zeitgenössische Problemwahrnehmung lenkt den Blick überdies in eine falsche Richtung. In der Regel waren die Soldaten kein »liederliches Gesindel«, das eine Bedrohung der Gesamtgesellschaft darstellte. In der Praxis stellten eher die Übergriffe von Offizieren ein Problem dar, weil in diesen Fällen wesentlich schwieriger Sanktionen durchzusetzen waren.

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Bernd-Wilhelm Linnemeier
»Ob man dich oder einen hund dohtsticht, ist ein thun« – Christlich-jüdische Konfrontationen im frühneuzeitlichen Alltagsleben Westfalens

Der Themenbereich christlich-jüdischer Konfrontationen im frühneuzeitlichen Alltagsleben Westfalens wird hier für eine Teilregion Nordwestdeutschlands erstmals als eigenständiges Anliegen der Forschung aufgegriffen. Hierbei konnte eine reiche und noch keineswegs ausgeschöpfte Überlieferung archivalischer Quellen zu Grunde gelegt werden, deren Ursprung im Wesentlichen auf die Tätigkeit der niederen Gerichtsbarkeit zurückgeht. Hierbei ist vor allem in qualitativer Hinsicht zwischen den vielfach nur stenographisch-knappen Vermerken registerförmiger Quellen und Gerichtsprotokollen im engeren Sinne zu unterscheiden. Letztere bieten oftmals eine zusätzliche Fülle von Hintergrundinformationen, aus denen sich komplexe Handlungsabläufe im Rahmen alltäglicher Konfliktbewältigung auch zwischen Angehörigen zweier so unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen rekonstruieren lassen.

Instanzen der innerjüdischen, d.h. rabbinischen Gerichtsbarkeit spielten hierbei erwartungsgemäß keine Rolle: Ihre Aktivitäten richteten sich – gemäß dem Rechtsverständnis der frühneuzeitlichen Landesherrschaft – allenfalls auf Bereiche gruppeninterner Jurisdiktion aus.

Ganz selbstverständlich waren dagegen auch Angehörige der ethnisch-religiösen Minderheit als Kläger und Beklagte in der Auseinandersetzung mit Nichtjuden der Zuständigkeit territorialer bzw. lokaler Gerichte unterworfen und traten hierbei durchaus selbstbewusst und erfolgreich in Erscheinung. Auch sie erhoben Anspruch auf eine unverletzte persönliche Ehre und konnten im umgekehrten Fall auch durch nichtjüdische Zeitgenossen belangt werden: Sie waren also in dieser Hinsicht durchaus »satisfaktionsfähig« und standen – wie sich anhand der Schilderung bestimmter Hintergrundszenarien vielfach deutlich erkennen lässt – keineswegs außerhalb der frühmodernen Gesellschaft.

Die Konflikte selbst lassen eine Charakterisierung nach unterschiedlichen Kategorien zu: Zunächst sind individuelle Ehrenhändel zu nennen, die sich hinsichtlich ihrer Abläufe und der dabei eingesetzten »Instrumentarien« kaum von vergleichbaren Auseinandersetzungen zwischen Nichtjuden unterscheiden. Dort, wo ritualisierte Angriffe auf Juden ins Spiel kommen, wird jedoch vielfach eine erhebliche Brutalität auf Seiten nichtjüdischer Aggressoren erkennbar. Dies gilt für individuelle Attacken ebenso wie für gruppengebundene Übergriffe. Feindselige Potentiale lagen – vor allem mit Blick auf die ethnisch-religiöse Minderheit – offenbar unter einer überaus dünnen Membran und waren im Bedarfsfall rasch abrufbar. Dabei muss jedoch betont werden, dass die Konfrontationen in ihren vielfältigen Erscheinungsformen wohl als »Störfälle«, kaum jedoch als Norm des alltäglichen Umgangs zwischen Christen und Juden im frühneuzeitlichen Westfalen zu bezeichnen sind.

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Barbara Krug-Richter
Du Bacchant, Quid est Grammatica? – Konflikte zwischen Studenten und Bürgern in Freiburg/Br. in der Frühen Neuzeit

Der Beitrag widmet sich der studentischen Konfliktkultur am Beispiel der Universitätsstadt Freiburg im Breisgau im ausgehenden 16. und frühen 17. Jahrhundert. Dabei erwiesen sich insbesondere die Beziehungen zwischen Studenten und Handwerksgesellen sowie zwischen Studenten und der erwachsenen Bürgerschaft als hochgradig konfliktträchtig. Die rechtliche Privilegierung, die die Studenten in Fällen geringfügiger Delinquenz ausnahmslos der Gerichtsbarkeit der Universität unterstellte, brachte eine Art Freiraum mit sich, den zahlreiche der jungen Männer weidlich ausnutzten.

Neben der studentischen Geselligkeitskultur mit ihrem nächtlichen »Lärmen«, Musizieren und Tanzen in den Gassen der Stadt waren insbesondere die zahlreichen Raufereien und bewaffneten Kämpfe wenig kompatibel mit den Schlaf- und Ruhebedürfnissen und auch den Ordnungsvorstellungen der Stadtbürger. Dabei zeichnete sich die studentische Konfliktkultur vor allem durch ihre Vorliebe für Waffen aus: Degen, Dolche und Rapiere gehörten allen Verboten zum Trotz zur Standardausstattung von Studenten und führten zu einer Konfliktkultur, in der dem bewaffneten, mehr oder weniger ritualisierten Zweikampf eine zentrale Rolle zukam. Dieser war Bestandteil einer offensiv nach außen getragenen Männlichkeit, in der kriegerische Tugenden wie Kampfbereitschaft, Wehrhaftigkeit, körperliche Stärke und eine geschickte Handhabung der Waffe zentrale Elemente darstellten.

In den bewaffneten Auseinandersetzungen stellten die jungen Männer ihren Mut und ihre Tapferkeit unter Beweis, eine wesentliche Voraussetzung für die Integration in die und die Konstituierung der Gruppe. Insbesondere die Männlichkeit der jungen Männer, hier überschnitten sich die Männlichkeitskonzepte von Studenten und den altersgleichen Handwerksgesellen, war ein fragiles Gebilde, das immer wieder eingeübt und neu hergestellt werden musste. Dabei kam den Rauf- und Ehrenhändeln in der frühneuzeitlichen Jungmännerkultur eine wesentliche Rolle zu.

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Annette Hennigs
»Zwischen Staat und Kirchengemeinde. – Ein frühneuzeitlicher Pfarrer im Konflikt um Ehre und Moral«

Der frühneuzeitliche Staat mühte sich um eine umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche der Bevölkerung. Dieser Prozess wird in der Regel mit den plakativen Schlagworten »Absolutismus« und »Sozialdisziplinierung« umrissen, die mittlerweile seit einigen Jahrzehnten die Sozialgeschichtsschreibung beeinflussen und von ihr kritisch durchleuchtet werden. Zu den wesentlichen Funktionsträgern, die der Bevölkerung das gewünschte moralische Verhalten beispielhaft vorleben und gleichzeitig darüber Kontrolle ausüben sollten, gehörten die Geistlichen.
Anhand der Person des reformierten Pfarrers Johannes Stephani aus Hillentrup bei Lemgo (Grafschaft Lippe) soll untersucht werden, in wieweit der Anspruch an Vorbildlichkeit und Kontrollmöglichkeit in einer Gemeinde in der konfliktreichen Phase des Dreißigjährigen Krieges durchgesetzt werden konnte. Die ersten Amtsjahre des Pfarrers waren geprägt von dem Versuch, innerdörfliche Auseinandersetzungen, die er sowohl im Hinblick auf sein Amt als auch auf seine Person führen mußte, jenseits der vorgeschriebenen gerichtlichen Instanzen zu beizulegen. Als dies nicht mehr zu Lösungen führte, geriet er auf dem gerichtlichen Instanzenweg in eine nicht mehr aufzuhaltende Ereigniskette, die letztendlich aufgrund der ihm vorgeworfenen moralischen Verfehlungen zu seiner Amtsenthebung führte. Dies dokumentiert vor allem das Scheitern der Person des Pfarrers, auch wenn sich der Staat vor dem Hintergrund seiner Autoritätsbemühungen mangelnde Durchsetzungskraft vorwerfen lassen muss.

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Arnold Beuke
»In guter Zier und Kurtzweil bey der naßen angetastet« – Aspekte des Konfliktaustrags in der Frühen Neuzeit

Am einführenden Beispiel des Konflikts zwischen dem Spielmann Hüllich und dem Adeligen von Wüllen auf einer Hochzeitsfeier 1603 in Seppenrade bei Münster, der mit dem tragischen Tod der schlichtenden Spielmannsgattin endete, versucht der Aufsatz, wesentliche Aspekte von Konfliktgebaren und der schrittweisen Eskalation im Gewaltkonflikt zu verdeutlichen. Die Konflikte verliefen über verschiedene Formen der verbalen Auseinandersetzung (Schelten, Bedrohen, Verfluchen), und eskalierten oft zu einer gewaltsamen körperlichen Auseinandersetzung. Provokationen erfolgten durch Schmähgesten und demütigende Angriffe auf die Nähe des Körpers. Symbolische Angriffe zielten dabei auf bestimmte Körperteile, vor allem Teile des Gesichts. Im Gegensatz zu diesem ritualisierten Verhalten, war die direkte Gewalt affektgeleitet und oft von ›blinder‹ Zerstörungswut geprägt. Sie konnte bis zur Tötung des Gegners führen.
Gewalt war als kulturelles Grundphänomen Bestandteil des frühneuzeitlichen Alltags und wurde im ländlichen Raum mit Hilfe aller greifbaren ›Zufallswaffen‹ ausgeführt. Anonymität steigerte dabei die Gewaltbereitschaft. Hohe Bedeutung wurde auch dem Ort des Konfliktaustrags zugemessen. Straße, Mühle, Kirchentür und andere Orte der Öffentlichkeit wurden bewusst gesucht, um aus der Unterstützung der Zeugen eine Stärkung der eigenen Position zu erfahren. Wichtiger Ort war das Gelage – die Trinkrunde in der öffentlichen Wirtsstube. Der Alkoholkonsum beeinflusste das Verhalten der Teilnehmer, nicht nur durch seine berauschende Wirkung, sondern auch durch den durch Normen und Ritualen regulierten Ablauf der Trinkrunden. Bei aller feststellbaren Gewalt gab es allerdings keinen Automatismus einer steigenden Konflikteskalation, sondern es gab regelmäßig genutzte Wege der Konflikteindämmung, von denen hier das Ausweichen, die Beschickung und die Rettung diskutiert werden.

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Michaela Fenske
Der Kampf um die Grenze – Rationale Interessendurchsetzung in Stadt und Land in der Frühen Neuzeit

Der vorliegende Beitrag behandelt unter mikrohistorischer Perspektive zwei Grenzkonflikte: einen innerstädtischen Grenzkonflikt um die Kontrolle der städtischen Außengrenze in der Stadt Hildesheim (Bistum Hildesheim, heute Niedersachsen) und einen Grenzkonflikt um den Verlauf der Gemarkungsgrenze zwischen dem Dorf Waake (Kurfürstentum Hannover, heute Niedersachsen) und einer Nachbargemeinde sowie ihren jeweiligen Herrschaften. In beiden Konfliktfällen ging es im weiteren Sinne um Macht- und Ressourcenverteilung. Im Kontext betrachtet zeigt sich, dass im Grenzkonflikt ein breites Repertoire an unterschiedlichen Formen der Konfliktaustragung zum Einsatz kam. Aus diesem Repertoire wählten die am Konflikt Beteiligten gemäß der Situation und ihrer sozialen Stellung, zielgerichtet das jeweils probate Mittel aus. Dabei erfolgte die Bildung von Allianzen zwischen den Konfliktparteien flexibel gemäß den Interessenlagen. Die vorgestellten Fälle zeigen eine streitbare, dynamische und bei der Verfolgung ihrer Interessen reflektiert und rational handelnde frühneuzeitliche Gesellschaft.

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Martin Scheutz
Zwischen Schlägen und gerichtlichem Ausgleich. – Formen der Konfliktaustragung in niederösterreichischen Gerichtsakten des 18. Jahrhunderts

Konflikte wurden in der Frühen Neuzeit oft auch außerhalb des Gerichtes unter Einbeziehung von Nachbarn, Verwandten oder Freunden gelöst. Obwohl die Quellenlage insgesamt schwierig ist, scheinen der gerichtlichen Austragung von Konflikten vielfach außergerichtliche Vergleichsbestrebungen vorgelagert gewesen zu sein. Die Gerichte in der Frühen Neuzeit zogen diese Konfliktlösungskompetenzen im Laufe der Neuzeit zwar immer stärker an sich, indem etwa Ehrkonflikte nur mehr über Gericht »gelöst« werden durften. Private »Vergleiche« auch bei geringfügigen Diebstählen wurden dabei verboten, allein das Gericht schlichtete Frieden und sprach »Kontrahenten« zu guten Freunden. Dennoch lassen sich im 18. Jahrhundert außergerichtliche Konfliktlösungen beobachten: Magiespezialisten, etwa Viehhirten, die sich auf die »Wiederbeschaffung« von verlorenen/gestohlenen Gegenständen verstanden, können darunter ebenso subsumiert werden wie protestierende Handwerksgesellen (Charivari). Auch im Umgang mit Bettlern und Bettlerinnen kam es häufig nicht zur Anzeige – die auf frischer Tat von den Diebstahlsopfern ertappten oder auf der Flucht gestellten Diebe wurden nach Abnahme des Diebesguts verprügelt und vielfach nicht angezeigt.

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Rezensionen:

Ralf-Peter Fuchs, in: Zeitschrift für historische Forschung 34, Heft 1 (2007), S. 126–128.

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